Wir möchten den Bauherren, oder solche die es werden wollen, eine Hilfestellung bei ihren Bauvorhaben geben.
Zum großen Teil verlassen sich die Bauherren auf die Planung und Bauleitung der beauftragten Hausbaufirma, Bauträger oder Handwerker und schauen nur mal täglich nach dem Rechten. Dabei treten immer wieder Unsicherheiten auf, "Ob das nicht schneller geht?", "Ist das zu teuer?", "Das muss doch ein Mangel sein?".
Wir möchten den Bauherren diese Unsicherheit nehmen.
Nach der von uns angebotenen Beratung vor Ort gibt es nur zwei verschiedene Reaktionen der Bauherren:
Sie wollen wissen, welche Kosten auf Sie zukommen? Lassen Sie diese schätzen oder kalkulieren. Nach aktueller Marktlage und nicht aus veralteten Standardbüchern.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr vom Bauträger, Baufirma errichtetes Gebäude den geltenden Vorschriften oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sie möchten wissen in welchem Zustand sich die Immobilien befindet die Sie erwerben. Gegen eine geringe Aufwandsentschädigung stehen wir Ihnen bei der Gebäudeübergabe zur Seite.
Dieser Service umfasst:
Sie brauchen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen) für Banken, Behörden oder Handwerker? Wir erstellen diese für Sie. Behördengänge oder Gutachten? Kein Problem!
Antragstellung bei Versorgungsträgern (Gas, Wasser, Elt, etc.) und Koordination dieser. Überprüfung und Vorbereitung des Grundstückes vor Baubeginn.
Wir begutachten Ihren Mangel oder Bauschaden und geben Ihnen ein umfangreiches Sanierungskonzept.
Sie haben einen Selbstbausatz erworben oder bauen selbst. Sie sind handwerklich begabt, brauchen aber Unterstützung oder fachliche Anleitung bei einzelnen Gewerken.
Seit einiger Zeit fragen vermehrt Mieter nach einer Überprüfung der Wohnflächen ihrer Mietwohnung. Gerade in Zeiten extrem steigender Nebenkosten, welche üblicherweise im Verhältnis der Wohnfläche abgerechnet werden, sollte das Aufmaß und Berechnung der Wohnfläche vom Fachmann übernommen werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es hierbei nicht um willkürliche Mietkürzungen o.ä. gehen soll. Bei einigen Fällen kam bei der Überprüfung sogar eine größere Fläche heraus als im Mietvertrag festgeschrieben war.
Gehen Sie auf Nummer sicher. Lassen Sie den Fachmann die Fläche Ihrer Wohnung nach der Wohnflächenverordnung (seit 01.01.2004) oder nach der II. Berechnungsverordnung (für ältere Gebäude) überprüfen.